Urteil des AG Heinsberg vom 07.06.2013 – Anzuwendendes Recht für den ersatzfähigen Schaden bei einem Verkehrsunfall eines Deutschen mit einem Niederländer in den Niederlanden

Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Deutschen und einem Niederländer in Holland berechnet sich der ersatzfähige Schaden nach Art. 6:96 BW. Ersatzfähig sind demnach der erlittene Schaden und die Kosten, die notwendig sind, um den Schaden und die Haftung festzustellen. Nach niederländischem Recht ist bei der Berechnung des merkantilen Minderwerts die NIVRE-Richtlinie anzuwenden. Die Kosten für … Urteil des AG Heinsberg vom 07.06.2013 – Anzuwendendes Recht für den ersatzfähigen Schaden bei einem Verkehrsunfall eines Deutschen mit einem Niederländer in den Niederlanden weiterlesen